Die Mindestvertragslaufzeit i.d.R. beträgt 24 Monate, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist gem. §56 TKG mit einer Frist von 1 Monat kündbar.
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